Reisen Sie nach Italien und fragen sich, ob Sie ein Visum brauchen?
Das ist eine der ersten Fragen, die sich bei der Planung einer Reise ins Ausland stellt – und die Antwort ist oft kompliziert.
Ob Kurztrip, längerer Urlaub oder Geschäftsreise: Die Bestimmungen sind je nach Nationalität und Aufenthaltsdauer unterschiedlich.
In diesem Artikel erklären wir: Wer für Italien ein Visum benötigt, wie sich die anstehenden Änderungen bei der Reisegenehmigung auswirken und wo Sie aktuelle Informationen finden.
Wenn Sie die Einreisebestimmungen kennen, ist die Ankunft entspannter und unkomplizierter.
Benötigen Sie ein Visum für Ihre Reise nach Italien?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Länge Ihres Aufenthalts und dem Zweck Ihrer Reise ab.
Wenn Sie Staatsbürger eines Schengen-Staates sind, können Sie ohne Visum nach Italien einreisen. Bürger und Besucher des Schengen-Raums können sich für touristische Zwecke, Geschäftsreisen oder Familienbesuche ohne Visum für kurze Zeit in Italien aufhalten.
Wenn Sie KEIN Staatsbürger eines Schengen-Staates sind, bestimmen Ihre Staatsangehörigkeit die Visabestimmungen. In den meisten Fällen benötigen Sie für die Einreise nach Italien und in den Schengen-Raum ein Schengen-Visum.
Länder, deren Bürger von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit sind
Bürger der folgenden Länder, Organisationen und Gebiete benötigen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum:
Europa | Nordamerika & Karibik | Asien & Ozeanien |
Albanien | Antigua und Barbuda | Australien |
Andorra | Bahamas | Brunei |
Bosnien und Herzegowina | Barbados | Südkorea |
Georgien | Kanada | Vereinigte Arabische Emirate |
Kosovo | Costa Rica | Israel |
Moldau | Dominica | Japan |
Monaco | El Salvador | Hongkong SAR |
Montenegro | Grenada | Malaysia |
Nordmazedonien | Guatemala | Macao SAR |
Serbien | Honduras | Singapur |
Ukraine | Mexiko | Taiwan |
Vereinigtes Königreich | Nicaragua | Osttimor |
Südamerika | Panama | Thailand |
Argentinien | Saint Christopher und Nevis | Kiribati |
Brasilien | Saint Lucia | Marshallinseln |
Chile | Saint Vincent und die Grenadinen | Mikronesien |
Kolumbien | Trinidad und Tobago | Nauru |
Paraguay | Vereinigte Staaten | Neuseeland |
Peru | Salomonen | Palau |
Uruguay | Samoa | Seychellen |
Venezuela | Tonga | Tuvalu |
Es gibt einige Ausnahmen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte:
Für Taiwan gilt: Die Befreiung gilt nur für Reisepässe, die eine nationale Personalausweisnummer enthalten.
Für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien und die Ukraine gilt: Die Visumbefreiung gilt nur für Reisende mit einem biometrischen Reisepass.
Für Serbien gilt: Reisende mit Pässen, die von der serbischen Koordinationsdirektion ausgestellt wurden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für San Marino und den Vatikan gilt: Bürger dieser Staaten benötigen grundsätzlich kein Visum.
Für das Vereinigte Königreich gilt: Es gibt eine Visumbefreiung für bezahlte Arbeit bis zu 90 Tagen.
Länder, deren Bürger ein Flughafentransitvisum benötigen
Die folgenden Staatsangehörigen benötigen für den Transit durch einen italienischen Flughafen ein Flughafentransitvisum (ATV):
Asien | Afrika |
Afghanistan | Demokratische Republik Kongo |
Bangladesch | Eritrea |
Iran | Äthiopien |
Irak | Ghana |
Pakistan | Nigeria |
Sri Lanka | Senegal |
Syrien | Somalia |
Tadschikistan | |
Usbekistan |
Bürger der oben genannten Länder sind von der Visumpflicht für den Flughafentransit befreit, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
Sie besitzen ein gültiges Schengen-Visum (Typ C), ein nationales Visum (Typ D) oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates.
Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines EU-Landes, das die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 nicht anwendet (z. B. Zypern), oder von Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den USA, die eine uneingeschränkte Rückreise garantiert.
Sie besitzen ein gültiges Visum für ein EU-Land, das die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 nicht anwendet, oder für Kanada, Japan oder die USA und reisen von oder nach diesem Land.
Sie sind Familienangehörige von EU-Bürgern.
Sie besitzen einen Diplomatenpass.
Sie sind Besatzungsmitglieder eines Flugzeugs und Bürger eines Vertragsstaates des Chicagoer Abkommens.
Länder, deren Bürger für die Einreise ein Visum benötigen
Wenn Sie nicht aus einem dieser Länder kommen, benötigen Sie ein Visum. Welche Dokumente und Voraussetzungen Sie für die Einreise nach Italien genau benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Reisezweck ab.
Ab 2025 müssen Reisende aus von der Visumpflicht befreiten Ländern ohne Schengen-Visum eine online Reisegenehmigung über das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) beantragen.
Allgemeine Bedingungen für die Einreise nach Italien für Ausländer
Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Italien sehen vor, dass nur Nicht-Italiener einreisen dürfen, die alle genannten Bedingungen für die Einreise nach Italien erfüllen. Dazu gehören:
1. Sich an einer anerkannten Grenzübergangsstelle melden
Sie müssen einen offiziellen und autorisierten Grenzübergang aufsuchen und Ihre Dokumente dort von den Grenzbeamten prüfen lassen.
2. Ein gültiges, von Italien und dem Schengen-Raum anerkanntes Reisedokument besitzen
Ausländische Reisende, die nach Italien einreisen, müssen ein gültiges Reisedokument vorweisen. In der Regel ist dies ein Reisepass, es können aber je nach Herkunftsland auch andere offiziell anerkannte Dokumente sein.
3. Dokumente zum Nachweis von Zweck, finanziellen Mitteln und Aufenthaltsbedingungen vorlegen
Nicht-italienische Staatsangehörige, die einen Aufenthalt in Italien planen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt sowie die Rückreise in ihr Heimat- oder Wohnsitzland zu finanzieren.
4. Sicherstellen, dass keine Einreiseverwarnung im Schengener Informationssystem (SIS) vorliegt
Das SIS (Schengener Informationssystem) ist eine große, EU-weit genutzte Sicherheitsdatenbank. Wenn Sie dort erfasst sind, können italienische Grenzbeamte Ihnen die Einreise verweigern, selbst mit einem gültigen Visum.
5. Die öffentliche Sicherheit, die nationale Sicherheit oder internationale Beziehungen gemäß italienischem Recht oder Schengen-Recht nicht gefährden
Italienische Grenzbeamte können Reisenden die Einreise verweigern, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit des Landes oder des gesamten Schengen-Raums darstellen.
Ausländische Staatsangehörige müssen alle diese Bedingungen gleichzeitig erfüllen, um nach Italien einreisen zu dürfen. Andernfalls kann die Einreise oder das Visum verweigert werden.
Weitere Informationen zum SIS finden Sie auf der offiziellen Webseite und in den zugehörigen Vorschriften: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14544
Kategorien für Langzeit- und Kurzzeitaufenthalte in Italien
1. Flughafentransitvisum (Typ A)
Es kann für Reisen innerhalb des internationalen Transitbereichs von Flughäfen in den Schengen-Staaten verwendet werden. Es berechtigt nicht zur Einreise in den Schengen-Raum und steht nur bestimmten Nationalitäten zur Verfügung.
2. Schengen-Visum (Typ C)
Dieses Visum ist für touristische Reisen, Geschäftsreisen, Familienbesuche und die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen bestimmt.
Mit diesem Visum können Reisende sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage aufhalten. Es kann je nach Reisehistorie und Profil des Antragstellers für ein, zwei oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Es gilt für Reisen in alle Länder des Schengen-Raums und aus diesen heraus.
3. Visum mit beschränkter territorialer Gültigkeit (VTL)
Ein Visum mit beschränkter territorialer Gültigkeit (VTL) gilt nur für das Schengen-Land, das es ausgestellt hat, oder gegebenenfalls für andere im Visum genannte Schengen-Länder.
Es kann in Ausnahmefällen aus humanitären Gründen oder im nationalen Interesse erteilt werden.
4. Nationales Visum (Typ D)
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen wird das Visum bedarfsgerecht ausgestellt.
Obwohl es zunächst auf das ausstellende Land beschränkt ist, ermöglicht eine gültige Aufenthaltserlaubnis den visumspflichtigen Reisenden, sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum aufzuhalten.
Kategorien für Langzeitvisa
Arbeitsvisum
Dieses Visum wird an Personen ausgestellt, die ein legales Stellenangebot im Land haben. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag und ein Arbeitgeber, der das Visum unterstützt.
Studienvisum
Dieses Visum ist für Studenten bestimmt, die an einer italienischen Hochschule immatrikuliert sind und einen Nachweis über die Immatrikulation, die Finanzierung und die Unterkunft vorlegen können.
Visum zur Familienzusammenführung
Für Familienangehörige von italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Italien sind möglicherweise Dokumente erforderlich, die die Verwandtschaft, die Aufenthaltserlaubnis des italienischen Familienangehörigen oder Erziehungsberechtigten sowie die Möglichkeit zur Unterbringung des Kindes belegen.
Visum für Selbstständige
Für Personen, die planen, ein kleines Unternehmen zu gründen oder freiberuflich tätig zu werden und überzeugende Geschäftspläne, entsprechende Qualifikationen und den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel vorlegen können.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Langzeitvisa finden Sie auf der offiziellen Website: https://consmelbourne.esteri.it/en/servizi-consolari-e-visti/servizi-per-il-cittadino-straniero/italian-and-shengen-area-visas/national-visas-from-91-to-365-days-in-italy/
5. Visum für das Heilige Jahr 2025
Wenn Sie zum Heiligen Jahr 2025 Rom oder andere Pilgerstätten in Italien besuchen, gibt es ein spezielles Visum mit dem Titel "Tourismus - Heiliges Jahr".
Dieses Visum ist für Pilger bestimmt, die in Gruppen reisen, die von einer lokalen Kirchengemeinde oder Diözese organisiert werden.
Italienisches Visum: Der Antragsprozess
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Beantragung eines italienischen Visums benötigen.
Ihre Dokumente vorbereiten
In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:
1. Gültiger Reisepass oder ein gleichwertiges Reisedokument
Für die Beantragung eines italienischen Visums benötigen Sie einen Reisepass oder ein anderes Reisedokument, das von allen Schengen-Staaten anerkannt wird.
Ihr Reisepass muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein. Außerdem muss er mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Gleichwertige Reisedokumente
Reisedokument für Staatenlose – Wird gemäß der Genfer Konvention von 1954 ausgestellt; Visum erforderlich, sofern keine Schengen-Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
Flüchtlingspass – Wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ausgestellt; Visum erforderlich, sofern keine Schengen-Aufenthaltserlaubnis oder ein anerkanntes Reisedokument vorliegt.
Reiseausweis für Ausländer – Für Personen ohne Nationalpass; Visabestimmungen abhängig von der Nationalität.
Seefahrtsbuch – Berufsnachweis für Seeleute, nur für berufsbedingte Reisen im Schengen-Raum gemäß internationalen Arbeitsbestimmungen gültig.
Luftfahrtdokument – Enthält Piloten- oder Besatzungslizenzen gemäß dem Chicagoer Abkommen von 1944; bei Gegenseitigkeit visumfrei für berufliche Zwecke.
UN-Laissez-Passer – Für UN-Personal; Befreiung von der Visumpflicht für Aufenthalte bis zu 90 Tagen gemäß den UN-Privilegien.
NATO-Reisedokument – Für NATO-Militär- und Zivilpersonal; gemäß NATO-Abkommen von der Visumpflicht befreit (gilt nicht für Angehörige).
EU-/EWR-Personalausweis – Nationaler Ausweis eines EU-/EWR-Staates; ermöglicht visumfreies Reisen zu Arbeitszwecken.
Ausweis aus Staaten ohne Passpflicht – Z.B. aus Monaco und San Marino; ermöglicht einen 90-tägigen, visumfreien Aufenthalt zu touristischen Zwecken.
EU-Schulgruppenliste – Wird anstelle von Reisepässen für Schüler bei EU-Schulfahrten akzeptiert; kein Visum erforderlich.
Besonderer Laissez-Passer – Wird ausgestellt, wenn kein anerkannter Reisepass vorliegt oder dieser nur für Italien gültig ist; Visumpflicht abhängig von der Nationalität.
Grenzgängerkarte – Für Anwohner von Grenzgebieten; ermöglicht begrenzten Grenzübertritt ohne Visum.
Alle diese Dokumente müssen die Kriterien für Schengen-Dokumente erfüllen.
2. Ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Schengen-Visum (VAF).
Das Antragsformular für ein Visum enthält Angaben zu Ihrer Person, dem Reisezweck und Ihren Reiseplänen.
3. Zwei aktuelle Passfotos gemäß ICAO-Standard.
Die Fotos müssen aktuell sein, in Farbe und vor einem weißen Hintergrund aufgenommen sein und dem ICAO-Standard entsprechen.
4. Nachweis über die Reiseplanung, z. B. Reiseplan oder Rückflugticket.
Dokumente, die Ihre Weiterreise belegen und zeigen, dass Sie das Land nach Ihrem Aufenthalt wieder verlassen.
5. Nachweis einer Unterkunft in Italien.
Reservierungen, Einladungsschreiben oder andere Belege, die Ihre Unterkunft während des Aufenthalts bestätigen.
6. Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 €, die im gesamten Schengen-Raum gültig ist.
Die Versicherung muss medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und die Rückführung abdecken und in allen Schengen-Staaten gültig sein.
7. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.
Sie benötigen Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Verpflichtungserklärungen oder andere offizielle Dokumente, die Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für die Dauer des Aufenthalts in Italien belegen.
8. Biometrische Daten
Alle erstmaligen Antragsteller ab 12 Jahren müssen persönlich in einem Visumantragszentrum oder Konsulat erscheinen, um ihre biometrischen Daten erfassen zu lassen.
9. Visa-Informationssystem (VIS)
Das VIS ist eine zentraleuropäische Datenbank, die von den Schengen-Staaten genutzt wird. Bei der erstmaligen Beantragung eines Visums werden Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und in das VIS hochgeladen.
Je nach Staatsangehörigkeit, Reisegrund und Aufenthaltsstatus können weitere Anforderungen gelten. Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Website: https://schengeninsuranceinfo.com/schengen-area/entry-requirements/#what-are-the-differences-between-etias-and-the-schengen-visa
Das Visa-Interview
Das Interview dauert nur 10 bis 15 Minuten. Dabei wird geklärt, warum Sie nach Italien reisen, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren und wo Sie wohnen werden. Möglicherweise werden Ihnen auch einige persönliche Fragen gestellt. Wenn Sie alle Fragen ehrlich und direkt beantworten, sollte es keine Probleme geben.
Ihr Visumantrag muss mindestens 15 Tage vor Reiseantritt, jedoch nicht früher als 6 Monate vor der geplanten Abreise beim Konsulat eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Kurzzeitvisa: werden in der Regel innerhalb von 15 Tagen bewilligt (in Ausnahmefällen maximal 45 Tage).
Langzeitvisa (Typ D): Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 30 Tage (Arbeit/Familie) bzw. bis zu 120 Tage bei Selbstständigkeit oder anderen Visa.
Auf der folgenden Website können Sie Ihre Daten eingeben. Sie erfahren dann, welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen und bei welcher Botschaft/welchem Konsulat Sie den Antrag stellen müssen: https://vistoperitalia.esteri.it/?lang=en_US
Tipps für Reisen nach Italien
1. Nutzen Sie Regionalzüge für budgetfreundliches Reisen
Wer schneller unterwegs sein möchte, kann die Hochgeschwindigkeitszüge nehmen, die das Land durchqueren. Diese sind allerdings teuer.
Für kürzere Strecken sind die Regionalzüge (Regionali) eine gute Wahl. Sie kosten nur einen Bruchteil und verkehren in der Regel häufig.
2. Stellen Sie sich auf Mittagspausen in kleinen Städten ein
In vielen Dörfern und Kleinstädten Italiens (besonders im Süden) machen Geschäfte und Restaurants am Nachmittag (meist zwischen 13 und 16 Uhr) eine Mittagspause, den sogenannten "Riposo".
Planen Sie Ihre Essenszeiten und Einkäufe entsprechend.
3. Nehmen Sie ausreichend Bargeld mit
In Großstädten sind Kreditkarten weit verbreitet, aber in kleineren Orten akzeptieren Geschäfte, Cafés, Märkte und manchmal sogar Taxis oft nur Bargeld – besonders auf dem Land.
Geldautomaten sind leicht zu finden. Vermeiden Sie jedoch Geldwechselstuben in touristischen Gebieten, da Sie dort benachteiligt werden.
4. Achten Sie auf angemessene Kleidung in Kirchen
Beim Besuch von Kathedralen und Basiliken ist angemessene Kleidung erforderlich, die Schultern und Knie bedeckt.
Nehmen Sie besonders im Sommer ein leichtes Tuch oder einen Schal mit, um sicherzustellen, dass Ihnen der Eintritt gewährt wird.
5. Respektieren Sie lokale Gepflogenheiten und Ruhezeiten
In Wohngebieten, besonders in Altstädten, sollte man nächtliche und nachmittägliche Ruhestörungen vermeiden.
Italien legt Wert auf zwischenmenschliche Beziehungen und respektiert gleichzeitig die Privatsphäre. Seien Sie freundlich und höflich, aber wahren Sie Distanz.
FAQ
1. Kann ich mein Schengen-Visum in Italien verlängern?
Verlängerungen werden nur in Notfällen (z.B. bei ernsthaften medizinischen Problemen) genehmigt. Dies geschieht über die zuständige Ausländerbehörde (Questura).
2. Kann ich meinen Führerschein in Italien nutzen?
Das gilt zwar nicht für alle 26 europäischen Länder, aber Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern (einschließlich der USA und Großbritanniens) benötigen einen Internationalen Führerschein (IDP).
3. Gibt es wichtige lokale Regeln, die man als Reisender kennen sollte?
Ja. In öffentlichen Innenräumen darf nicht geraucht werden. Essen oder Sitzen auf historischen Monumenten (z.B. Brunnen) ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
4. Kann man überall mit Kreditkarte zahlen?
Kreditkarten werden fast überall akzeptiert, aber man sollte immer etwas Bargeld dabei haben.
Zusammenfassung
Ob Sie für die Einreise nach Italien ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Reisepass, dem Zweck Ihrer Reise und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Die meisten Reisenden können zwar für kurze Besuche ohne Visum einreisen, aber längere Aufenthalte oder bestimmte Aktivitäten erfordern Planung und das entsprechende Visum.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Einreisebestimmungen und die verschiedenen Visaarten, um sicherzustellen, dass Ihre Reise nach Italien einen guten und legalen Start hat.
Bitte überprüfen Sie die aktuellsten Bestimmungen vor Ihrer Abreise bei den offiziellen Stellen Ihres Landes oder beim nächstgelegenen italienischen Konsulat.